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Arzthaftung - Wie gehe ich bei einem vermuteten Behandlungsfehler vor?

Arzthaftungsrecht - das bedeutet, ein Patient erhebt Ansprüche gegenüber einem Arzt aus einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.

Zu den Behandlungsfehlern zählen unter anderem:

  • Diagnosefehler (Befunderhebungsfehler)
  • Therapiefehler 
  • Aufklärungsfehler 
  • Pflegefehler 
  • Organisationsmängel im Krankenhaus 
  • Fehlmedikationen.

 

Gerade das Recht der Arzthaftung erfordert ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant, weshalb wir einen besonderen Wert darauf legen, mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Weg zu finden, um Ihr Recht durchzusetzen. 

Wenn Sie eine fehlerhafte ärztliche Behandlung vermuten, ist es ratsam, über die Behandlung selbst, das eigene konkret Erlebte und auch über Gespräche mit den behandelnden und nachbehandelnden Ärzten ein Gedächtnisprotokoll zu führen. Auch ist es sinnvoll, den Gesundheitsschaden und die Heilung durch Fotos zu dokumentieren und Arztberichte chronologisch zu archivieren.

Zunächst muss hierfür der medizinische Sachverhalt aufbereitet werden, wofür wiederum die Krankenakte von immenser Bedeutung ist. Diese wird in der Regel nach einer Schweigepflichtentbindungserklärung durch unsere Kanzlei angefordert. Neben der anwaltlichen Auswertung der Krankenakte stehen der Kanzlei Advocatmed medizinische Fachberater zur Verfügung, um den jeweiligen Sachverhalt richtig und kompetent medizinisch erfassen zu können. 

Gemeinsam mit Ihnen und unter Aufzeigung von verschiedenen Herangehensweisen (MDK-Gutachten, Schlichtungsverfahren, außergerichtliche Vertretung oder auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen) wird dann ein individueller Lösungsweg unter Kostentransparenz erarbeitet, denn Sie als Mandant entscheiden, welcher Weg beschritten wird. Gerade im Arzthaftungsrecht, wo eine Pflichtverletzung zu einem meist erheblichen Einschnitt in das eigene Leben und zu diversen Einschränkungen führt, ist es wichtig, selbst zu entscheiden, was das Ergebnis der rechtlichen Betreuung sein soll.


Von der Aufarbeitung des Sachverhalts über die Prüfung mittels medizinischen Sachverständigengutachten über die außergerichtliche Regulierung und Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der beteiligten Ärzte und Krankenhäuser bis hin zu einer gerichtlichen Durchsetzung vertreten wir kompetent und engagiert Ihr Anliegen. Von der Aufarbeitung des Sachverhalts über die Prüfung mittels medizinischen Sachverständigengutachten über die außergerichtliche Regulierung und Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der beteiligten Ärzte und Krankenhäuser bis hin zu einer gerichtlichen Durchsetzung vertreten wir kompetent und engagiert Ihr Anliegen.