Wir sind im Rahmen der Arzthaftung auf die Durchsetzung Ihrer Patientenrechte spezialisiert. Rechtsanwältin Lydia Schwarz ist als Fachanwältin für Medizinrecht zugelassen. Die Kanzlei vertritt bundesweit außergerichtlich und gerichtlich Patienten im Bereich der Arzthaftung. Wir beraten und betreuen unsere Mandanten auch bei Fragen des Versicherungsrechts, im Haftungsrecht von Pflegeheimen, bei Fragen im Pflegerecht, im Rentenversicherungsrecht und im Arzneimittelrecht. Ebenso ist von unserer Beratung das Recht der Personenschäden nach Verkehrsunfällen mit umfasst.