Advocatmed
 
 

Arzthaftung & Patientenrechte

Die Kanzlei AdvocatMed hat sich vor allem auf das Arzthaftungsrecht im Bereich des Medizinrechts spezialisiert und vertritt in diesem Bereich ausschließlich Patienten.


Was versteht man unter Patientenrechten?

Man versteht unter dem allgemeinem Begriff der Patientenrechte die Rechte, die dem Patienten in einem Behandlungsverhältnis (Arzt - Patient) gegenüber dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin (und insbesondere auch gegenüber Heilpraktikern, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten) zustehen.  Hierzu gehören

  • das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen (Herausgabe von Kopien)
  • das Recht Aufklärung über die Behandlung, Alternativen und Auswirkungen,
  • das Recht auf  auf Information und
  • das Recht auf Selbstbestimmung.  

Insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung macht deutlich, dass der Patient selbst über seine Behandlung entscheiden darf. Das setzt eine umfassende Aufklärung über die Diagnose, Therapien, den Behandlungsverlauf und Alternativen voraus. Eine medizinische Behandlung darf daher grundsätzlich nur nach erfolgter Einwilligung durch den Patienten erfolgen.